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   LSG Hamburg, 21.03.2018 - L 2 AL 52/17   

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https://dejure.org/2018,19861
LSG Hamburg, 21.03.2018 - L 2 AL 52/17 (https://dejure.org/2018,19861)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 21.03.2018 - L 2 AL 52/17 (https://dejure.org/2018,19861)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 21. März 2018 - L 2 AL 52/17 (https://dejure.org/2018,19861)
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  • LSG Hessen, 21.09.2007 - L 7/10 AL 185/04

    Arbeitslosengeld - Anspruchsdauer - Spontanberatungspflicht der Bundesanstalt für

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.03.2018 - L 2 AL 52/17
    Es sei anerkannt, dass die Beklagte als zuständiger Träger verpflichtet sei, Arbeitslose ohne konkretes Beratungsersuchen auf Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf die Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs zu beraten, insbesondere wenn sich bei einem Aufschub des Arbeitslosengeldantrags möglicherweise eine längere Anspruchsdauer ergebe (Hinweis auf Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 5. September 2006 - B 7a AL 70/05 R, SozR 4-4100 § 106 Nr. 1; Hessisches Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 21. September 2007 - L 7/10 AL 185/04, juris).
  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 70/05 R

    Arbeitslosengeld - Minderung der Anspruchsdauer - sozialrechtlicher

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.03.2018 - L 2 AL 52/17
    Es sei anerkannt, dass die Beklagte als zuständiger Träger verpflichtet sei, Arbeitslose ohne konkretes Beratungsersuchen auf Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf die Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs zu beraten, insbesondere wenn sich bei einem Aufschub des Arbeitslosengeldantrags möglicherweise eine längere Anspruchsdauer ergebe (Hinweis auf Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 5. September 2006 - B 7a AL 70/05 R, SozR 4-4100 § 106 Nr. 1; Hessisches Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 21. September 2007 - L 7/10 AL 185/04, juris).
  • BSG, 11.12.2014 - B 11 AL 2/14 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Feststellung des

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.03.2018 - L 2 AL 52/17
    Schließlich muss durch Vornahme einer Amtshandlung des Trägers der Zustand wiederhergestellt werden können, der bestehen würde, wenn die Pflichtverletzung nicht erfolgt wäre (vgl. nur BSG, Urteil vom 11. Dezember 2014 - B 11 AL 2/14 R, SozR 4-4300 § 124 Nr. 6).
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