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LSG Hamburg, 21.03.2018 - L 2 AL 52/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anspruch auf Arbeitslosengeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 13.09.2017 - S 44 AL 56/14
- LSG Hamburg, 21.03.2018 - L 2 AL 52/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Hessen, 21.09.2007 - L 7/10 AL 185/04
Arbeitslosengeld - Anspruchsdauer - Spontanberatungspflicht der Bundesanstalt für …
Auszug aus LSG Hamburg, 21.03.2018 - L 2 AL 52/17
Es sei anerkannt, dass die Beklagte als zuständiger Träger verpflichtet sei, Arbeitslose ohne konkretes Beratungsersuchen auf Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf die Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs zu beraten, insbesondere wenn sich bei einem Aufschub des Arbeitslosengeldantrags möglicherweise eine längere Anspruchsdauer ergebe (Hinweis auf Bundessozialgericht (BSG)…, Urteil vom 5. September 2006 - B 7a AL 70/05 R, SozR 4-4100 § 106 Nr. 1; Hessisches Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 21. September 2007 - L 7/10 AL 185/04, juris). - BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 70/05 R
Arbeitslosengeld - Minderung der Anspruchsdauer - sozialrechtlicher …
Auszug aus LSG Hamburg, 21.03.2018 - L 2 AL 52/17
Es sei anerkannt, dass die Beklagte als zuständiger Träger verpflichtet sei, Arbeitslose ohne konkretes Beratungsersuchen auf Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf die Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs zu beraten, insbesondere wenn sich bei einem Aufschub des Arbeitslosengeldantrags möglicherweise eine längere Anspruchsdauer ergebe (Hinweis auf Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 5. September 2006 - B 7a AL 70/05 R, SozR 4-4100 § 106 Nr. 1; Hessisches Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 21. September 2007 - L 7/10 AL 185/04, juris). - BSG, 11.12.2014 - B 11 AL 2/14 R
Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Feststellung des …
Auszug aus LSG Hamburg, 21.03.2018 - L 2 AL 52/17
Schließlich muss durch Vornahme einer Amtshandlung des Trägers der Zustand wiederhergestellt werden können, der bestehen würde, wenn die Pflichtverletzung nicht erfolgt wäre (vgl. nur BSG, Urteil vom 11. Dezember 2014 - B 11 AL 2/14 R, SozR 4-4300 § 124 Nr. 6).